Auszug aus der Berufsordnung des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. (Stand: März 2023) – „Standardkommission“:
Die Standardkommission überprüft die geltenden Ausbildungsstandards, überarbeitet und erweitert sie gegebenenfalls. Sie orientiert sich an den Bedürfnissen der Methode, ihrer Verbreitung und den möglichen Arbeitsbedingungen der FELDENKRAIS® Lehrer*innen. Die weitere Verbreitung der Methode und die bestmögliche Ausbildung der Lehrer*innen ist eine Zielsetzung. (Nähere Details sowie das Ausbildungscurriculum können Sie HIER nachlesen).
Die Standardkommission legt Regeln und Standards für die Anerkennung von Lehrgängen, Instituten, Trainer*innen und Assistenz-Trainer*innen fest.
Die Standardkommission setzt Standards für die Berücksichtigung der Internationalität, diese umfassen auch Regelungen zur Anerkennung von Trainer*innen, Assistenz-Trainer*innen und Lehrer*innen, die nach einem anderen Standard ausgebildet wurden. Dazu ist die Standardkommission in ständigem Austausch mit den Kommissionen anderer Gilden/Verbände oder TABs.
Die Standardkommission definiert Möglichkeiten und Regularien für Einsprüche gegen Entscheidungen der beiden Anerkennungskommissionen. Bei Abstimmungen gilt die einfache Mehrheit. Für den Fall, dass alle drei Trainer der Standardkommission gegen eine Entscheidung stimmen, soll das Primat der Trainer gelten – die Entscheidung muss zurückgestellt werden oder kommt vor den Ältestenrat zur Schlichtung. Dies betrifft vorwiegend Themen, die die Essenz der Methode FELDENKRAIS® betreffen.
Zu Beginn der Arbeit der Standardkommission und nach der Bestätigung der Berufsordnung durch die Mitgliederversammlung (MV), werden die bestehenden internationalen Trainings-Akkreditierungs-Standards vollständig und ohne Abstriche übernommen. In der Folge entscheidet das Gremium, wie diese Standards überarbeitet und erweitert werden können.
Eine regelmäßige Reflexion der Standards durch alle beteiligten Interessengruppen ist vereinbart. Die Standardkommission legt die Bedingungen für eine Evaluierung der Ausbildungsinstitute und der Lehrgänge unter Maßgabe dieser Berufsordnung, der Ethischen Richtlinie sowie der vom D-TAB anerkannten Standards fest.
Mitglieder der Standardkommission:
Um die unterschiedlichen Perspektiven aller Interessengruppen (Trainer, Assistenz-Trainer, Mitglieder des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V., Ausbildungsinstitute und Verband) in Einklang zu bringen, ist es wichtig, alle an dieser Kommission zu beteiligen. Daher sollten in der Kommission Mitglieder unterschiedlicher Funktionsgruppen sein:
- drei Trainer*innen (die in unterschiedlichen Instituten eingebunden sind)
- ein Assistenztrainer*in
- ein/e erfahrene/r Lehrer*in als Vertreter*in aller Mitglieder des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V.
- ein Vertreter des Berufsverbands (wird vom Vorstand des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. bestimmt)
- ein Vertreter der vom FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. anerkannten Ausbildungsinstitute
Die Amtszeit beträgt drei Jahre.
Die Mitglieder werden von ihren Fachgruppen gewählt, mit Ausnahme des/r Lehrer*in, er/sie wird in der Mitgliederversammlung (MV) gewählt und von ihr bestätigt. Ein Treffen muss mindestens einmal pro Jahr stattfinden. Weitere Treffen gibt es nach Bedarf.
Derzeitige Mitglieder der Standardkommission sind (Stand: Mrz. 2024):
Für Trainer*innen: Ulrike Apel, Susanne Schönauer, Monika Praxmarer
für Assistenz-Trainer*in: Kathryn Hume-Cook
für Trainingsorganisator*innen: Patrick Gruner
für alle Mitglieder des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. ein/e erfahrene/r Lehrer*in: Stephanie Schacht
für den Vorstand des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V.: Rainer Kuznik
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