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Studenten (studentische und ordentliche Mitgliedschaft für Studenten)


Für alle Personen, die sich in der Ausbildung zum*r FELDENKRAIS® Lehrer*in befinden.

Beitritts­erklärung als studenti­sches Mitglied

Studentisches Mitglied können alle natürlichen Personen sein, die sich noch in der Ausbildung zu den Voraussetzungen einer ordentlichen Mitgliedschaft des FVD befinden. Dafür gelten folgende Voraussetzungen und Regelungen:

  1. Bei Teilnahme an einem in Deutschland stattfindenden Training wird der Beitrag direkt vom Trainingsorganisator an den Verband entrichtet.
  2. Wird das Training unterbrochen, muss der studentische Mitgliedsbeitrag bis zur Wiederaufnahme des Trainings direkt vom Studenten an den Verband bezahlt werden. Dies ist längstens für einen Zeitraum von 7 Jahren ab Trainingsbeginn möglich.
  3. Bei Teilnahme an einem Training im Ausland muss der Beitrag direkt vom Studenten an den Verband bezahlt werden.
  4. Der Eintrag ins Adressverzeichnis als studentisches Mitglied erfolgt nach Erhalt der vorläufigen ATM-Berechtigung nur als "ordentliches Mitglied in Ausbildung", siehe 6.
  5. Die studentische Mitgliedschaft endet mit Trainingsabschluss (Zertifikat).
  6. Studentische Mitglieder des FVD, die mindestens 3/4 ihrer Ausbildungszeit absolviert und die vorläufige Berechtigung zum Unterrichten von Bewusstheit durch Bewegung erhalten haben, können einen Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft stellen und erhalten dadurch das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung sowie die Berechtigung zur Nutzung des FELDENKRAIS® Logos.
  7. Der studentische Beitrag wurde laut Beschluss der Mitgliederversammlung 2015 auf EUR 63 pro Jahr festgelegt.

Die Anmeldung kann schriftlich an die Geschäftsstelle mittels der nachfolgend gelisteten Antragsformulare im PDF-Format erfolgen. Hierfür benötigen wir Ihre rechtsverbindliche Unterschrift, weshalb eine Anmeldung per Onlineformular leider nicht möglich ist.


Antragsformulare im PDF-Format zum Herunterladen: