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Berufsordnung des FVD

Verabschiedet durch die hybride FVD-Mitgliederversammlung am 17.06.2022.

Berufs­ordnung des FVD

BERUFSORDNUNG DES FVD FELDENKRAIS-VERBANDES DEUTSCHLAND E.V.

A. PRÄAMBEL

Im FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. haben sich FELDENKRAIS® Lehrer*innen und FELDENKRAIS® Lehrer*innen für Gruppenunterricht (FELDENKRAIS® Lehrende) mit einer sowohl international als auch vom Deutschen Accreditation Board (DTAB) anerkannten Ausbildung zusammengeschlossen. Mit ihrer beruflichen Tätigkeit fördern sie als professionelle Experten die persönliche Weiterentwicklung und die Gesundheit ihrer Klienten. Die Mitglieder des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. verstehen ihren Beruf als eigenständigen Beruf sowie als ergänzend zu anderen Berufen, welche ebenso die Förderung der Bewegungspädagogik und der persönlichen Weiterentwicklung zum Ziel haben.

Ein wesentlicher Anspruch von FELDENKRAIS® ist der ganzheitliche Entwicklungs- und Gesundheitsbegriff, der sowohl körperliche, seelische, geistige und soziale als auch ökologische Aspekte des Menschen anerkennt, fördert und integriert. „Gesundheitsförderung unterstützt die Entwicklung von Persönlichkeit und sozialen Fähigkeiten durch Information, gesundheitsbezogene Bildung sowie die Ver besserung sozialer Kompetenzen und lebenspraktischer Fähigkeiten. Sie will dadurch den Menschen helfen, mehr Einfluss auf ihre eigene Gesundheit und ihre Lebenswelt auszuüben.“ (Ottawa Charta, 1986)

Ihren  Berufsverband  verstehen  die  FELDENKRAIS® Lehrenden als lernende Gemeinschaft, in der sie ihre Berufsausübung kontinuierlich reflektieren, selbstständig kontrollieren und stetig verbessern. Ihre Berufsordnung beschreibt die allgemeinen Grundsätze einer guten, fördernden und beratenden Arbeit.

Die Berufsordnung des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. und die Festlegung von Berufspflichten dienen als Verhaltenskodex mit dem Ziel:
die Wertschätzung und das Vertrauen der Menschen, die ihre Hilfe in Anspruch nehmen, zu erhalten und zu fördern
die Qualität der fachlichen Tätigkeit der Mitglieder im Interesse der Klienten sicherzustellen
die Unabhängigkeit und das Ansehen der Feldenkrais- Methode zu entfalten und zu wahren
ein ethisch fundiertes Verhalten bei der Berufsausübung kontinuierlich zu pflegen und durch Selbstreflexion und gegenseitige Supervision sicherzustellen
Lernbegierde und Gesundheitsbewusstsein bei sich selbst und gleichermaßen bei den Kursteilnehmern und Klienten zu kultivieren und zu stärken
Die Regeln dieser Berufsordnung sind für die Mitglieder des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. verbindlich. Sie werden ergänzt durch die Ethischen Richtlinien des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V., zu deren Einhal- tung sich jedes Mitglied mit dem Eintreten in den FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. verpflichtet hat. Ver- stößt ein Mitglied gravierend gegen diese Regeln, kann die zuständige Kommission über den Ausschluss aus dem Verband entscheiden. 

B. REGELN ZUR BERUFSAUSÜBUNG

1. Allgemeine Grundsätze

§1 Die Aufgaben der FELDENKRAIS® Lehrenden

(1) Die Mitglieder des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. fördern die persönliche Weiterentwicklung, die Leistungsfähigkeit und die Gesundheit ihrer Klienten.

(2) Aufgabe von FELDENKRAIS® ist es, Ressourcen bewusst zu machen, die Persönlichkeitsentwicklung sowie die sozialen Fähigkeiten jedes Einzelnen zu fördern und so dessen soziale Kompetenz zu stärken.

(3) Die Mitglieder des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung eines neuen Werte-Verständnisses in der Gesellschaft, indem sie:

• bei ihren Klienten gezielt Selbstwahrnehmungs- und Bewusstheitsprozesse initiieren, welche vorhandene Ressourcen stärken und eine gesundheitsfördernde Neuorientierung ermöglichen
• Beeinträchtigungen der eigenen Entwicklung als Einschränkungen der Selbstregulation betrachten und auf allen Ebenen nachhaltig angehen
• die Klienten als gleichwertige Mitgestaltende ihres Prozesses ernstnehmen und sie in ihrer Selbstkompetenz stärken

§ 2 Allgemeine Berufspflichten

(1) Die Mitglieder des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. üben ihren fachspezifischen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen aus und handeln nach dem aktuellen Wissensstand ihres Berufes. Sie reflektieren die eigene Berufstätigkeit und erweitern und verfeinern fortwährend ihre Kenntnisse und Fertigkeiten.

(2) Die FELDENKRAIS® Lehrenden kontrollieren ihre gewissenhafte Berufsausübung so, dass die fachliche Arbeit transparent und ein Nachvollzug durch die Klienten bzw. Teilnehmer und durch Fachpersonen ermöglicht wird.

(3) Zur gewissenhaften Berufsausführung halten sie sich an die rechtlichen, fachlichen und menschlichen Grundsätze einer kompetenten Berufsausübung. Insbesondere haben sie folgende Pflichten. Sie:

  • informieren sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen der unterrichtenden und gesundheitsfördernden Tätigkeit und orientieren sich an den  berufsethischen Grundsätzen und Kompetenzen des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V.. Die ethischen Richtlinien des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V.  bilden in ihrer jeweiligen Fassung den Maßstab für die berufsethischen Grundsätze
  • arbeiten fachkompetent, wirksam und wirtschaftlich im Rahmen der erworbenen Kompetenzen und gemäß den beruflichen Standards der Profession und erkennen fachliche und persönliche Handlungsgrenzen
  • handeln entsprechend der Rechtslage und den eingegangenen Abmachungen und Verpflichtungen; nehmen die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten gegenüber Klienten, Bezugspersonen, Berufsstand und Gesellschaft angemessen und nachvollziehbar wahr und informieren angemessen und korrekt über die eigenen Dienstleistungen
  • reflektieren die persönliche Haltung und das berufliche Handeln in Bezug auf die berufsethischen Grundsätze und nehmen gegebenenfalls Supervision in Anspruch
  • verpflichten sich zu einem beruflich professionellen Auftreten in Bezug auf das äußere Erscheinungsbild sowie eine angemessene Ausstattung und Größe der Räume

 (4) Mitglieder des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. nehmen im Rahmen ihrer Berufsausübung hinsichtlich ihrer fachlichen Entscheidungen keine Weisungen von Dritten entgegen und gestalten ihre fachliche Tätigkeit von sachfremden kommerziellen oder politischen Interessen unabhängig und unbeeinflusst. Sie sind ausschließlich dem Klienteninteresse verpflichtet.

§ 3 Fachliche und persönliche Fortbildung und Entwicklung

(1) Die Mitglieder des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. entwickeln sich beruflich und persönlich weiter:

  • sie beurteilen die eigenen fachlichen Stärken und Entwicklungspotentiale, informieren sich über aktuelle beruflich relevante Entwicklungen und Forschungsergebnisse; erkennen sich verändernde Anforderungen; werten eigene Falldokumentationen aus und holen Feedback von Klienten ein
  • aktualisieren und vertiefen professionelle Kompetenzen in Weiterbildungskursen, Kongressen, Supervisionen, über Fachliteratur und im Austausch mit Kollegen; werten beruflich relevante Informationen berufs- und praxisbezogen aus; setzen neu erlernte Kenntnisse und Fertigkeiten in der Praxis um
  • die Verpflichtung zur Weiterbildung gilt als erfüllt, wenn pro Kalenderjahr mindestens an einer Maßnahme im Sinne des vorstehenden Satzes teilgenommen wird. In begründeten Fällen kann der FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. Nachweise über die regelmäßige Weiterbildung verlangen

(2) FELDENKRAIS®  Lehrende reflektieren  ihren persönlichen Entwicklungsstand. Sie gestalten ihre stetige persönliche Entwicklung in Verbindung mit ihrer beruflichen Tätigkeit, erweitern die eigenen Potentiale und vertiefen die persönlichen Kompetenzen und Ressourcen.

§ 4 Qualitätsmanagement

Mitglieder des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. überprüfen regelmäßig die Qualität der eigenen Berufsarbeit und treffen Maßnahmen zur gezielten Qualitätssicherung und -entwicklung.
Der FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. überprüft die Einhaltung der Qualitätsstandards. Die Prüfung erfolgt regelmäßig durch Befragung der Mitglieder und durch die Vorlage geeigneter Nachweise durch die Mitglieder des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V..

§ 5 Umgang mit Klienten und Teilnehmern

Eine gute Berufsausübung für Mitglieder des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. setzt voraus, dass sie bei ihrer fachlichen Tätigkeit

  • als oberste Priorität die Würde und das Selbstbestimmungsrecht der Klienten respektieren, deren Privatsphäre achten und ihnen in einer erkundenden und empathischen Einstellung begegnen, eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen und deren Interessen, Werte und Rechte respektieren und in den Vordergrund stellen. Sie missbrauchen ihre Position nicht zu persönlichen Zwecken, weder zu emotionellen noch zu sexuellen oder finanziellen
  • über fachliche Hilfen und Möglichkeiten in verständlicher und angemessener Weise informieren, ein methodenbasiertes Erstgespräch gestalten und die Ziele prozessorientiert mit den Klienten entwickeln
  • Klienten von Beginn an als Mitgestaltende des Prozessgeschehens verstehen
  • die eigene Zuständigkeit und die damit verbundenen fachlichen Grenzen erkennen und danach handeln
  • Rücksicht auf die individuelle Situation und Lebenslage und auf die körperlichen, seelischen oder sozialen Bedingungen der Klienten nehmen
  • auch bei Meinungsverschiedenheiten sachlich und wertschätzend bleiben und physische, psychische, mentale und kommunikative Gewaltfreiheit üben

§ 6 Dokumentation

FELDENKRAIS® Lehrende dokumentieren – ggf. individuell – die in Ausübung ihres Berufes gemachten Feststellungen, Empfehlungen und Handlungen laufend schriftlich bzw. in vergleichbarer Form. 

§ 7 Information und Werbung

(1) Information und Werbung müssen sachgerecht und angemessen sein und dienen den Interessen der Klienten und Teilnehmer. Sie halten sich an gesetzliche Regeln.

(2) Eine dem Selbstverständnis von FELDENKRAIS® zuwiderlaufende Kommerzialisierung der Berufsausübung und eine ungebührlich anpreisende, bewusst irreführende oder absichtlich falsche Werbung sowie Heilungsversprechen und Prognosen sind mit einer guten Praxis nicht vereinbar.

C. FUNKTIONSGRUPPEN UND KOMMISSIONEN DES FVD

1. Funktionsgruppen

  • Lehrende = FELDENKRAIS® Lehrende mit abgeschlossener Ausbildung zum/zur FELDENKRAIS® Lehrer*in für Gruppenunterricht oder FELDENKRAIS® Lehrer*in aus einer vom DTAB oder einem der anderen internationalen Trainings-Akkreditierungsgremien (TAB) anerkannten Ausbildung
  • Lehrer*in = FELDENKRAIS® Lehrende mit abgeschlossener Ausbildung *zum/zur FELDENKRAIS® Lehrer*in aus einer vom DTAB oder einem der anderen internationalen Trainings-Akkreditierungsgremien (TAB) anerkannten Ausbildung
  • Lehrer*in für Gruppenunterricht = FELDENKRAIS® Lehrende mit abgeschlossener Ausbildung zum/zur FELDENKRAIS® Lehrer*in für Gruppenunterricht aus einer vom DTAB anerkannten Ausbildung
  • Erfahrene FELDENKRAIS® Lehrer*innen = FELDENKRAIS® Lehrer*innen mit mindestens zehn Jahren hauptberuflicher Erfahrung oder 20 Jahren nebenberuflicher Erfahrung
  • Assistenz-Trainer*innen = FELDENKRAIS® Lehrer*innen, die nach langjähriger Arbeit in eigener Praxis den Aner- kennungsprozess eines Akkreditierungsgremiums, das vom FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. aner- kannt ist, zum/zur Assistenz-Trainer*in durchlaufen haben
  • FELDENKRAIS® Trainer*innen = nach mehreren Jahren Erfahrung als Assistenz-Trainer*in kann der Prozess, Trainer*in zu werden, begonnen werden – durch einen nach internationalen Regelungen und Guidelines festgelegten Akkreditierungsprozess eines vom FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. anerkannten Akkreditierungsgre- miums
  • Educational Director = international akkreditierte FELDENKRAIS® Trainer*innen leiten ein Training in eigener Verantwortung, haben mehrere Jahre Erfahrung als Trainer*in
  • Organizer = leiten ein vom FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. anerkanntes Ausbildungsinstitut
  • Vorstand = Mitglieder des Vorstands des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V.
  • Regionalgruppenvertreter*innen = Ansprechpartner*innen und Organisator*innen von Treffen und Fort- bildungen für FELDENKRAIS® Lehrende in einer Region des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V.
  • Fachgruppenvertreter*innen = Ansprechpartner*innen von institutionalisierten Arbeitsgruppen mit speziellen Themengebieten (Musik, Sport, Medizin etc.)

Die Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zu einer oder zu mehreren dieser Gruppen sind durch geeignete Nachweise zu dokumentieren.

2. Allgemeines

Der FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. hat vier von der Mitgliederversammlung (MV) genehmigte Kommissionen, die für die Wahrung der Qualität und Standards der vom FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. akkreditierten FELDENKRAIS® Ausbildungen verantwortlich sind.

Die Kommissionen sichern die Handlungsfähigkeit des akkreditierenden Systems. Die Entscheidungskompetenzen werden durch sie geregelt. Die Entscheidungen innerhalb des Systems sind nachvollziehbar. Das System ist jederzeit skalierbar.
Alle Kommissionsmitglieder müssen Mitglieder im FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V.sein. Die Zugangswege zu den einzelnen Kommissionen sind unterschiedlich:

A) Trainer*innen und Assistenz-Trainer*innen sollten sich jeweils als eigene Gruppe finden und aus ihren Reihen geeignete Personen vorschlagen. Diese werden dann inner- halb der Gruppe per Briefwahl mit einfacher Mehrheit gewählt.
B) Die Organisator*innen können direkt eine geeignete Person entsenden.
C) Die Practitioner können sich bewerben oder vorgeschlagen werden, sie stellen sich bei der MV vor und begründen ihr Interesse an der Aufgabe und werden dann in der MV gewählt. Die einfache Mehrheit ist auch hier ausreichend.

Alle Kommissionen unterstehen dem FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V.und werden von der MV ernannt bzw. bestätigt.
Jede Kommission gibt sich selbst eine interne Geschäftsordnung. Bei Abstimmungen gilt, wenn nicht etwas anderes festgelegt wurde, die einfache Mehrheit.
Alle Arbeitstreffen werden dokumentiert in Form von Protokollen. Diese werden innerhalb der Kommissionen verschickt, damit ein kontinuierlicher Informationsstand gewährleistet wird. Die Entscheidungen und Ergebnisse werden den Mitgliedern auf der MV präsentiert.

Um eine erfolgreiche Arbeit in den Kommissionen zu gewährleisten, müssen generell für die Gremien und für alle Mitglieder folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Expertise: Die Mitglieder, folglich auch die Kommission, verfügen über ein hohes Maß an entsprechender Expertise.
  • Entscheidungskompetenz: Die Kommission ist mit der Möglichkeit ausgestattet, Entscheidungen zu treffen und damit wirksam zu sein.
  • Motivation: Die Mitglieder der Kommission sind hochmotiviert, inhaltlich zu arbeiten, und erfahren Wertschätzung.
  • Engagement: Die Teilnehmer zeigen hohes persönliches Engagement.

3. Kommissionen

  • Ältestenrat
  • Ausbildungskommission, unterteilt in:
    • Standardkommission
    • Anerkennungskommission für Ausbildungsinstitute und Lehrgänge
    • Anerkennungskommission für Ausbildungspersonen (Trainer und Assistenz-Trainer)
  • Ethikkommission Die Ethikkommission ist ein von der Mitgliederversammlung gewähltes ständiges Gremium. Es überwacht die Einhaltung der Ethischen Richtlinien und bearbeitet Verstösse gegen dieselben.
  • Einspruchskommission Die Einspruchskommission wird ebenfalls von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie wird ggfls. tätig bei Einsprüchen gegen den Ausschluss aus dem FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V..
    Die Zusammensetzung beider Kommissionen und ihre Aufgaben sind in der Satzung sowie den Ethischen Richtlinien und der Durchführungsverordnung geregelt.

(1) Ältestenrat

Der Ältestenrat ist beratend und schlichtend tätig.

Zuständigkeit

Der Ältestenrat ist die höchste Autorität, wenn es um Fragen zu FELDENKRAIS® und der inhaltlichen Identität der Arbeit geht. Er wahrt die Internationalität auf hoher Ebene in Bezug auf Kontakte, Kontinuität und Essenz der Methode und deren Fortbestand.
Er gibt Impulse, Fragen und Anregungen in andere Kommissionen und wird von ihnen Informationen über deren Arbeit erhalten.
Der Ältestenrat kann von Kommissionen, Betroffenen während ihres Anerkennungsprozesses oder auch von Trainingsorganisationen angesprochen oder als Schlichter in Streitfällen hinzugezogen werden.

Mitglieder

* 4 Trainer*innen
* 2 FELDENKRAIS® Lehrer*innen
* 2 Assistenz-Trainer*innen

Mitglieder des Ältestenrates können Trainer*innen, Assistenz- Trainer*innen und FELDENKRAIS® Lehrer*innen werden, die mindestens 20 Jahre mit der Methode gearbeitet haben. Sie werden aus den eigenen Reihen gewählt und von der MV bestätigt.
Ihre Amtszeit beträgt vier Jahre. Sie treffen sich nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich.

(2) Standard-Kommission

Die Standardkommission überprüft die geltenden Ausbildungsstandards, überarbeitet und erweitert sie gegebenenfalls. Sie orientiert sich an den Bedürfnissen der Methode, ihrer Verbreitung und den möglichen Arbeitsbedingungen der Practitioner. Die weitere Verbreitung der Methode und die bestmögliche Ausbildung der Lehrenden ist eine Zielsetzung.

Die Standardkommission legt Regeln und Standards für die Anerkennung von Ausbildungsinstituten, Lehrgängen, Trainer*innen und Assistenz-Trainer*innen fest. Die Standardkommission setzt Standards für die Berücksichtigung der Internationalität, diese umfassen auch Regelungen zur Anerkennung von Trainer*innen, Assistenz- Trainer*innen und FELDENKRAIS® Lehrer*innen, die nach einem anderen Standard ausgebildet wurden. Dazu ist die Standardkommission in ständigem Austausch mit den Kommissionen anderer Gilden/Verbände oder TABs. Die Standardkommission definiert Möglichkeiten und Regularien für Einsprüche gegen Entscheidungen der beiden Anerkennungskommissionen. Bei Abstimmungen gilt die einfache Mehrheit. Für den Fall, dass alle drei Trainer*innen der Standardkommission gegen eine Entscheidung stimmen, soll das Primat der Trainer*innen gelten – die Entscheidung muss zurückgestellt werden oder kommt vor den Ältestenrat zur Schlichtung. Dies betrifft vorwiegend Themen, die die Essenz der Feldenkrais-Methode betreffen. Zu Beginn der Arbeit der Standardkommission werden die bestehenden internationalen Trainings-Akkreditierungs- Standards vollständig und ohne Abstriche übernommen. In der Folge entscheidet das Gremium, wie diese Standards überarbeitet und erweitert werden können. Eine regelmäßige Reflexion der Standards durch alle beteiligten Interessengruppen ist vereinbart. Die Standardkommission legt die Bedingungen für eine Evaluierung der Ausbildungsinstitute und der Lehrgänge unter Maßgabe dieser Berufsordnung, der Ethischen Richtlinie sowie der vom D-TAB anerkannten Standards fest.

Mitglieder der Standardkommission:

Um die unterschiedlichen Perspektiven aller Interessengruppen (Trainer*innen, Assistenz-Trainer*innen, Mitglieder des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V., Ausbildungsinstitute und Verband) in Einklang zu bringen, ist es wichtig, alle an dieser Kommission zu beteiligen.

Daher sollten in der Kommission Mitglieder unterschiedlicher Funktionsgruppen sein:

  • 3 Trainer*innen (die in unterschiedlichen Instituten eingebunden sind)
  • 1 Assistenztrainer*in
  • 1 erfahrene*r FELDENKRAIS® Lehrer*in als Vertreter*in aller Mitglieder des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V.
  • 1 Vertreter*in des Berufsverbands (wird vom Vorstand des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. bestimmt)
  • 1 Vertreter der vom FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. anerkannten Ausbildungsinstitute

Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Die Mitglieder werden von ihren Funktionsgruppen gewählt, mit Ausnahme des/der FELDENKRAIS® Lehrer*in, er/sie wird in der Mitgliederversammlung (MV) gewählt und von ihr bestätigt. Ein Treffen muss mindestens einmal pro Jahr stattfinden. Weitere Treffen gibt es nach Bedarf.

(3) Anerkennungskommission für Institute und Ausbildungen

Die Anerkennungskommission setzt die von der Standardkommission festgelegten Bedingungen um und führt die Evaluierungsverfahren für die Anerkennung von Ausbildungsinstituten und Lehrgängen durch. Es findet eine jährliche Überprüfung der Einhaltung der Regeln statt.

Mitglieder dieser ausführenden Kommission sind:

* 1 Trainer*in
* 1 Vertreter*in der Ausbildungs-Institute
* 1 Vertreter*in des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V.

Die Mitglieder werden von ihren Fachgruppen gewählt. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre.
Falls ein Mitglied der Kommission mit dem zu überprüfen- den Institut in entscheidender oder abhängiger Beziehung steht, wird für diesen Fall die Absprache in der Kommission getroffen, hier einen Ersatz zu benennen. Die Mitglieder der Kommission treffen sich mindestens einmal im Jahr.

(4) Anerkennungskommission für Ausbildungspersonen

Die Anerkennung von Assistenz-Trainern erfolgt durch Zuweisung von Trainer*innen, die die Assistenz-Trainer*innen einzeln anerkennen und dabei die Regeln der Standardkommission berücksichtigen, die sich an den internationalen Standards des IFF und der TABs orientieren.
Die Anerkennung von Trainer*innen erfolgt durch Zuweisung eines fallbezogenen Trainer*innen-Gremiums, das die Trainer*innen anerkennt und zusätzlich durch internationale Verfahren in Absprache mit ETAB, NATAB und AUSTAB.
Mitglieder der Anerkennungskommission für Trainer und Assistenz-Trainer sind:

* 2 Trainer*innen
* 1 Assistenztrainer*in
* 1 erfahrene*r FELDENKRAIS®-Lehrer*in
* 1 Vorstand

Trainer*innen und Assistenztrainer*in werden aus der Vollversammlung der Ausbilder bestimmt und von der Mitgliederversammlung (MV) bestätigt. Die Vollversammlung der Ausbilder*innen sind alle Trainer*innen, die im FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. Mitglied und aktiv in Ausbildungen tätig sind. Ihr Amtsturnus beträgt drei Jahre. Der/ die erfahrene FELDENKRAIS®-Lehrer*in wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Das Vorstandsmitglied wird aus deren Reihen bestimmt.

Ihr Amtsturnus beträgt drei Jahre.
Treffen werden bei Bedarf einberufen und wenn Gremiumsmitglieder dies wünschen.

Für alle Kommissionen gilt:
Soweit dies möglich ist, sollten nicht alle Kommissionsmitglieder gleichzeitig aus dem Amt scheiden, damit eine Kontinuität gewährleistet ist.
Falls ein Mitglied ausscheiden möchte, muss es solange kommissarisch im Amt bleiben, bis ein/e Nachfolger*in gefunden worden ist und in der MV bestätigt wurde.
Für Vorstandsmitglieder gilt: Der Vorstand bestimmt eine/n Nachfolger*in, der bis zur nächsten MV das Amt bekleidet.
Bei starken Verstößen gegen die Geschäftsordnung kann der Vorstand des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V.ein Mitglied einer Kommission nach Beratung mit dem Ältestenrat von seinem Amt beurlauben und ersetzen, bis von der entsprechenden Gruppe eine Ersatzperson genannt und von der MV bestätigt worden ist. Grundsätzlich ist diese Berufsordnung erst einmal in der Erprobungsphase. Daher soll drei Jahre nach Genehmigung der Berufsordnung eine Evaluation aller Kommissionen stattfinden. Im Anschluss daran gibt es ein gemeinsames Arbeitstreffen aller Kommissionen. Hier können dann Änderungswünsche besprochen und umgesetzt werden. Mitglieder, die nicht in den Kommissionen sind, können Verbesserungsvorschläge auch rechtzeitig vor dem Treffen schriftlich einreichen.

Diese Evaluation wird alle drei Jahre wiederholt.

Entscheidungen der Funktionsgruppen und Kommissionen des FVD

Entscheidungen sind den Mitgliedern, die sie betreffen, schriftlich bekanntzugeben. Außer in Fällen, in denen unverzügliches Handeln geboten ist, sollen Entscheidungen nur dann getroffen werden, wenn das betreffende Mitglied vorher angehört wurde. Vor einer Entscheidung hat die nach dieser Berufsordnung zuständige Kommission oder Funktionsgruppe des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. eine interne Beschlussfassung über die Entscheidung vorzunehmen und zu dokumentieren. Grundsätzlich entscheidet die nach dieser Berufsordnung zuständige Funktions-gruppe oder Kommission des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. mit einfacher Mehrheit, sofern dies in dieser Berufsordnung nicht anders geregelt ist.

Entscheidungen können sein:

  • Anforderungen formaler Nachweise über die Zugehörigkeit zu Funktionsgruppen, zur Ausbildung als FELDENKRAIS®-Lehrer*in oder FELDENKRAIS®-Lehrer*in für Gruppenunterricht, zur Weiterbildung oder sonst in Fällen, die diese Berufsordnung vorsieht
  • Erteilung von Maßregeln (Rügen und Verweise) für den Fall von Pflichtverletzungen von Mitgliedern, die dieser Berufsordnung unterworfen sind
  • Aberkennung der Zugehörigkeit zu einer nach dieser Berufsordnung errichteten Funktionsgruppe oder Kommission des FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V.
  • Aberkennung des Rechts zu Führung von Titeln nach der Berufsordnung oder Ausbildungsordnung
  • Abnahme von Prüfungen und Feststellung von Prüfungsergebnissen nach dieser Berufsordnung oder der Ausbildungsordnung

Gegen eine Entscheidung der Ausbildungskommissionen ist der Einspruch zum Ältestenrat zulässig, der hierüber berät und eine Empfehlung an die Kommission zur Entscheidung zurückgibt. Die Einspruchsfrist beträgt vier Wochen nach Zugang.

Änderungen verabschiedet durch die hybride FVD Mitgliederversammlung am 17.06.2022 in München