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Als ein wichtiges Professionalisierungsmerkmal ihrer Mitglieder hat die Mitgliederversammlung des Feldenkrais-Verbandes Deutschland e.V. im März 2001 Ethische Richtlinien beschlossen. Darüber hinaus geben diese Richtlinien sowohl den Feldenkrais-LehrerInnen als auch ihren SchülerInnen konkrete Auskünfte über Rechte und Pflichten im Verhältnis zueinander. Insgesamt verweisen sie auf den hohen gesellschaftlichen Anspruch der Methode und derer, die sie praktizieren.
ETHISCHE RICHTLINIEN DES FELDENKRAIS-VERBANDES DEUTSCHLAND e.V.
1. DIE FELDENKRAIS-METHODE
Die Feldenkrais-Methode ist ein spezielles Verfahren zur Gestaltung von Lernprozessen. SchülerInnen werden darin unterrichtet, Bewegungsabläufe achtsam wahrzunehmen. Veränderungen und Entwicklungen können über Sinneseindrücke gespürt und denkend mitverfolgt werden. So werden Lernprozesse unmittelbar erfahrbar. Indem das eigene Tun bewusst wird, entsteht neue Beweglichkeit in körperlicher, geistiger und seelischer Hinsicht. Die Feldenkrais-Methode ist geeignet für Menschen jeden Alters und Gesundheitszustandes.
Die Feldenkrais-Methode ist eine Lernmethode, kein medizinisches oder Heilverfahren und keine Therapie.
2. DER PERSONENKREIS
Der Feldenkrais-Verband Deutschland e.V. ist die Vereinigung der Feldenkrais-LehrerInnen in Deutschland. Er fördert, schützt und verbreitet die Feldenkrais-Methode und beteiligt sich am internationalen Prozess der Etablierung und Einhaltung von Richtlinien zur Aus- und Weiterbildung (European Training Accreditation Board). Er ist Mitglied im Internationalen Feldenkrais-Dachverband (International Feldenkrais Federation).
Mitglied des Feldenkrais-Verbandes können Feldenkrais-LehrerInnen werden, die ein entsprechend der Satzung des Feldenkrais-Verbandes Deutschland e.V. anerkanntes Training abgeschlossen haben (Vollmitglieder) oder sich in einer solchen Ausbildung befinden (Studentische Mitglieder).
Die Ethischen Richtlinien des Feldenkrais-Verbandes Deutschland e.V. sind für alle Mitglieder verbindlich. Der Verband achtet auf die Einhaltung der Richtlinien.
Mitglieder, die eine anerkannte Ausbildung abgeschlossen haben, dürfen das internationale Feldenkrais-Logo sowie folgenden rechtlich geschützten Begriff benutzen: Alle praktizierenden Mitglieder sollen die Qualität ihrer Arbeit ständig durch Fortbildung, Supervision und/oder kollegialen Austausch verbessern und weiterentwickeln. Bei entsprechend umfassender Fortbildung und Berufsausübung können sie beim Feldenkrais-Verband die Lizenzierung als zusätzliches Gütesiegel beantragen.
3. DIE FUNKTIONEN DER RICHTLINIEN
Die vorliegenden Ethischen Richtlinien vermitteln Grundeinstellungen, an denen sich das berufliche Verhalten der Verbands-Mitglieder orientieren soll. Sie sind in Konfliktsituationen verbindlich.
Sie regeln das Verhältnis zwischen
a) Feldenkrais-LehrerIn und SchülerIn b) Feldenkrais-LehrerIn und KollegInnen c) Feldenkrais-LehrerIn und Verband d) Feldenkrais-LehrerIn und Öffentlichkeit e) Feldenkrais-LehrerIn und anderen Fachleuten
Sie dienen zum Schutz der oben Genannten vor unethischem Verhalten von Verbands-Mitgliedern in der Ausübung und Darstellung der Feldenkrais-Methode.
Sie setzen hohe interne Standards und gewährleisten einen ebensolchen Umgang mit Konflikten.
Die Ethischen Richtlinien müssen von allen Mitgliedern des Feldenkrais-Verbands per Unterschrift anerkannt werden. Damit sind sie ein Qualitätsmerkmal aller Feldenkrais-LehrerInnen, die im Feldenkrais-Verband organisiert sind.
Die Ethischen Richtlinien werden regelmäßig überarbeitet. Im Zweifelsfall sind die entsprechenden gesetzlichen Regelungen maßgebend.
4. DIE GESTALTUNG DER BERUFLICHEN BEZIEHUNG
Alle beruflichen Beziehungen von Feldenkrais-LehrerInnen sollen von Achtung, Respekt, Toleranz und der Wahrung der menschlichen Würde geprägt sein. Sie diskriminieren keine Person wegen ihres Geschlechts, ihrer Rasse, Nationalität, sozialen Stellung, ihres Alters oder Gesundheitszustandes, ihrer sexuellen Ausrichtung, religiösen oder ideologischen Überzeugung. Sie respektieren das Recht ihrer SchülerInnen auf Selbstbestimmung und Selbstverantwortung.
a) Das Verhältnis zwischen Feldenkrais-LehrerIn und SchülerIn:
Vor dem Beginn der gemeinsamen Arbeit informieren die LehrerInnen über die Feldenkrais-Methode, ihre Möglichkeiten und Grenzen. Sie geben keine Versprechen oder Prognosen über Lernverläufe.
Sie klären darüber auf, dass Feldenkrais-LehrerInnen keine Diagnosen stellen.
Sie legen ihre berufliche Qualifikation offen und bedenken ihre eigenen Möglichkeiten und Grenzen. Gegebenenfalls verweisen sie auf KollegInnen oder andere Fachleute.
Vereinbarungen über Honorar, Zahlungsweise, Dauer, Absagen oder Versäumnisse sind vor Beginn des regelmäßigen Unterrichts zu treffen.
Feldenkrais-LehrerInnen schlagen vor, das berufliche Verhältnis zu beenden, wenn sie der Ansicht sind, dass SchülerInnen nicht weiter vom Feldenkrais-Unterricht profitieren können. Ebenso respektieren sie deren Absicht, die gemeinsame Arbeit zu beenden.
Sie haben das Recht, einer Person den Unterricht zu verweigern, sollen dies jedoch angemessen und nicht verletzend mitteilen.
Feldenkrais-LehrerInnen, die auch in anderen Gebieten ausgebildet sind, müssen ihre SchülerInnen darüber aufklären und ihr Einverständnis einholen, wenn sie etwas anderes als die Feldenkrais-Methode anwenden möchten.
Für die Arbeit mit Minderjährigen ist das Einverständnis einer/s Erziehungsberechtigten notwendig.
Feldenkrais-LehrerInnen unterliegen der Schweigepflicht über alle Informationen und Daten ihrer SchülerInnen. Nur wenn eine Information notwendig ist, um das Wohl einer Person oder der Allgemeinheit zu schützen, oder wenn eine juristische Anordnung vorliegt, können sie durch die Ethikkommission der Gilde von der Schweigepflicht entbunden werden.
Fotos, Audio- und Videoaufnahmen von SchülerInnen dürfen nur mit deren Zustimmung gemacht werden. Die Veröffentlichung und Verwendung (z.B. für Forschungszwecke) dieses Materials, von Texten oder von Daten bedürfen ebenfalls ihrer Zustimmung.
Körperliche Berührungen und sprachliche Formulierungen im Rahmen der Feldenkrais-Arbeit sind ausschließlich am Wohl der SchülerInnen orientiert. Dazu sollen sie klar und eindeutig und weder invasiv noch korrektiv sein. Feldenkrais-LehrerInnen arbeiten nicht in Positionen oder mit Berührungen, die den SchülerInnen unangenehm sind. SchülerInnen und LehrerInnen sind während der Arbeit bekleidet. Feldenkrais-LehrerInnen verstehen sich nicht als Belehrende. Sie suchen gemeinsam mit ihren SchülerInnen Wege für deren Lernen und Weiterentwicklung.
Feldenkrais-LehrerInnen missbrauchen ihr berufliches Verhältnis niemals, um einen Schüler oder eine Schülerin, deren Familien oder Freunde auszubeuten, sei es in sexueller, finanzieller, emotionaler oder körperlicher Hinsicht. Das gilt auch für verbale Übergriffe. Feldenkrais-LehrerInnen sollten während der Dauer des geschäftlichen Verhältnisses keine sexuelle Beziehung mit SchülerInnen eingehen.
Feldenkrais-LehrerInnen schließen eine Berufshaftpflichtversicherung ab.
b) Das Verhältnis zwischen Feldenkrais-LehrerInnen und KollegInnen:
KollegInnen sind Feldenkrais-LehrerInnen, -AssistentInnen, -TrainerInnen und -StudentInnen.
Feldenkrais-KollegInnen sollen berufliche Meinungsverschiedenheiten untereinander in sachlicher und respektvoller Form austragen. Insbesondere sollen KollegInnen nicht vor Dritten kritisiert werden.
Feldenkrais-KollegInnen sollen sich gegenseitig keine SchülerInnen abwerben. Bei eigenen Werbemaßnahmen sollen sie auf einen fairen Umgang mit KollegInnen achten.
Eine Verbandstätigkeit darf nicht missbraucht werden, um sich einen Vorteil vor KollegInnen zu verschaffen.
Feldenkrais-KollegInnen sollen sich nicht gegenseitig in ihrem persönlichen oder beruflichen Lernprozess und Wachstum einschränken.
c) Das Verhältnis zwischen Feldenkrais-LehrerIn und Feldenkrais-Verband:
Verband und LehrerInnen verhalten sich einander gegenüber loyal.
Der Verband ist für die in ihm organisierten Feldenkrais-LehrerInnen Ansprechpartnerin in allen Fragen und Zweifelsfällen, die die Berufsausübung betreffen.
Wird gegen eine Feldenkrais-LehrerIn ein den Beruf betreffendes Strafverfahren eröffnet oder werden Schadensersatzansprüche gestellt, muss der Verband unverzüglich darüber informiert werden.
d) Das Verhältnis zwischen Feldenkrais-LehrerIn und Öffentlichkeit:
Bei öffentlichen Äußerungen über die Feldenkrais-Methode wie z.B. eigenen Werbebroschüren, Inseraten, Artikeln, Vorträgen oder Ähnlichem sollen Feldenkrais-LehrerInnen bedenken, dass sie dabei nicht nur ihre eigene Arbeit, sondern den ganzen Berufsstand in der Öffentlichkeit darstellen. Entsprechend verantwortungsbewusst sollen sie dabei vorgehen. KollegInnen oder der Verband dürfen durch Inhalt, Namensgebung oder Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt werden.
Über Veröffentlichungen, die über die eigene Werbung hinausgehen, ist der Verband anschließend zu informieren. Nach Möglichkeit soll in Veröffentlichungen der Verband erwähnt werden.
e) Das Verhältnis zwischen Feldenkrais-LehrerIn und anderen Fachleuten.
Feldenkrais-LehrerInnen üben ihre Tätigkeit im Rahmen ihrer beruflichen Kompetenz aus. Wenn die Arbeit es erfordert, suchen sie dabei auch fachliche Kooperation und Austausch mit anderen Fachleuten.
In ihren Unterrichtsangeboten weisen sie darauf hin, dass die Teilnahme der eigenen Weiterentwicklung dient und nicht dazu berechtigt, die Feldenkrais-Methode weiterzugeben, es sei denn, es wird eine vom Feldenkrais-Verband anerkannte Ausbildung angeboten. Das gilt insbesondere dann, wenn Angehörige verwandter Berufe unterrichtet werden.
5. VORGEHENSWEISE BEI KONFLIKTFÄLLEN
Unabhängig von einer gerichtlichen Ahndung werden Verstöße gegen die oben stehenden Richtlinien durch die Ethikkommission des Feldenkrais-Verbandes Deutschland e.V. untersucht. Gegebenenfalls leitet er ein Beschwerdeverfahren ein, das bis zum Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verband führen kann. Näheres regelt die Durchführungsverordnung für das Verfahren bei Beschwerden über berufliches Fehlverhalten, die Teil dieser Richtlinien ist.
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