Beitrittserklärung für studentische Mitglieder
Der studentische Beitrag wurde laut Beschluss der Mitgliederversammlung 2003 auf EURO 54,00 pro Jahr festgelegt. (1) Bei Teilnahme an einem in Deutschland stattfindenden Training wird der Beitrag direkt vom Trainingsorganisator an den Verband entrichtet. (2) Wird das Training unterbrochen, muss der studentische Mitgliedsbeitrag bis zur Wiederaufnahme des Trainings direkt vom Studenten an den Verband bezahlt werden. Dies ist längstens für einen Zeitraum von 7 Jahren ab Trainingsbeginn möglich. (3) Bei Teilnahme an einem Training im Ausland muss der Beitrag direkt vom Studenten an den Verband bezahlt werden. (4) Der Eintrag ins Adressverzeichnis als studentisches Mitglied erfolgt nach Erhalt der ATM-Berechtigung. (5) Die studentische Mitgliedschaft endet mit Trainingsabschluss (Zertifikat).
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